RA Silvia Eisen
Jahrgang: 1975
Beruflicher Werdegang:
1995-2000: Studium an der Universität Konstanz,
1. Staatsexamen
2000-2002: Referendariat am Landgericht Rottweil,
2. Staatsexamen
Sprachkenntnisse:
• Italienisch (fließend)
• Kroatisch (fließend)
• Englisch (gute Kenntnisse)
• Französisch (gute Kenntnisse)

Mietrecht
Das deutsche Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete. Es regelt im Streitfall die Rechte von Mietern als auch von Vermieter. Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und enthält unter anderem Gesetze zu Nebenkosten, Kündigungen und Mieten.

Verkehrsrecht
Das deutsche Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete. Es regelt im sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Grundlage hierfür ist das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Typische Anwendungsbereiche sind z.B. Verträge, Pacht und Miete, Reiserecht, Erben und Vererben.

Straf- und Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren beschränken sich nicht auf die Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr, sondern u.a. auch Rechtsverstöße im Wasserrecht, Tierschutzrecht, im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit oder auch im Bereich Naturschutz, Vereins- und Versammlungsrecht, ferner im Pass- Ausweis- und Meldewesen.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht in Deutschland dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und deren Beschäftigten. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbsarbeit.

Familienrecht
Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Ausserdem regelt es die gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.